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Für Raubkopierer und Downloader .-No Copy-.-der film.-.
Es ist ein Film über die Geschichte des Raubkopierens
Video Bewertung: 4 / 5
Minuto ZeitGutscheine; www.minuto-zeitgutscheine.de; Tauschbörse als Spiel und Wirtschaftssimulation; Film aufgenommen am 28.Juli 2010 im Ökodorf 7-Linden
Video Bewertung: 5 / 5
Deckelung der Abmahnkosten für einen Film: LG Berlin – Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke
www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Die Richter des Landgerichtes Berlin haben entschieden, dass es beim illegalen Verbreiten einer aktuellen Filmdatei über eine Tauschbörse keine Deckelung der Abmahnkosten gibt. Was das für abgemahnte Anschlussinhaber bedeutet. Im zugrundeliegenden Fall wurde der urheberrechtlich geschützte Film „Der Architekt” am 17.08.2009 über eine Tauschbörse öffentlich verbreitet. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, wo man im Handel noch keine DVD über dieses Filmwerk erhalten konnte. Dort konnte man sie erst etwa zwei Monate später erwerben. Der über die festgestellte IP-Adresse ermittelte und abgemahnte Anschlussinhaber sollte über die die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 € hinaus eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 350,- € zahlen. Dies sah er nicht ein und beantragte Prozesskostenhilfe. Bezüglich der Rechtsanwaltskosten ging er davon aus, dass hier durch die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG die Erstattung auf einen Betrag in Höhe von 100,- € begrenzt ist. Hiervon konnte er jedoch nicht die Richter des Landgerichtes Berlin überzeugen. Diese erkannten in ihrer Entscheidung vom 03.03.2011 Prozesskostenhilfe nur hinsichtlich seiner Verteidigung gegen den Schadensersatzanspruch in Höhe der fiktiven Lizenzgebühr zu (Az. 16 O 433/10). Dieser besteht nicht, weil der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat und daher nur im Wege der Störerhaftung herangezogen wird. Anders …
Video Bewertung: 4 / 5
Einige Anwaltsbüros betreiben es im großen Stil: Sie schicken Abmahn-Schreiben an Inhaber von Internetanschlüssen und behaupten, die oder der Betroffene hätte zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse Musik- oder Filmdateien angeboten, und zwar unter Verletzung des Urheberrechts. Manche Anschlussinhaber bekommen sogar Besuch von der Polizei und werden von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Meist geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch: Die Anschlussinhaber werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sollen damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen. Das heißt, das Anwaltsbüro verlangt einerseits eine Unterschrift unter ein Formular und andererseits die Erstattung einer Kostennote. Wichtig zu wissen: Der § 97a des Urheberrechtsgesetzes beschränkt die Kosten für eine erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro. Allerdings gibt es zu der Frage, was einfach gelagerte Fälle sind, bislang nur wenig Rechtssprechung. Und die Gerichte entscheiden uneinheitlich. Strafverfolgung bei Privatleuten selten: Wenn sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, dann geht diese bei Privatleuten aber nur selten der Sache nach: — Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat zB am 20.05.2008 ein Verfahren eingestellt, bei dem es darum ging, ob ein Nutzer einen Film im Rahmen einer Tauschbörse angeboten hat. — Das Landgericht Hamburg hat im Rahmen eines Beschlusses vom 21.04.2009 (627 Qs 13/09) darauf hingewiesen, dass aus dem Umstand, dass …
Video Bewertung: 5 / 5
